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peter suck
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Gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) gelten vor allem Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst als schützenswert. Das Urheberrecht greift, wenn das einzelne Werk die notwendige „Schöpfungshöhe“ erreicht, dieses also ein gewisses Maß an Kreativität aufweist.
Fotos fallen grundsätzlich unter das Urheberrecht. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken.
Bei Lichtbildern handelt es sich vor allem um Schnappschüsse und unveränderte naturgetreue Wiedergaben. Das Urheberrecht für diese Bilder ist auf 50 Jahre nach der Herstellung begrenzt. Im Gegensatz dazu steht bei Lichtbildwerken die Gestaltung des Fotos im Mittelpunkt. Dieser höhere, künstlerische Ansatz führt dazu, dass sich der Urheberrechtsschutz auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erstreckt.
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